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Gutachten

Wer in Deutschland erlaubnispflichtige Waffen sammeln möchte muss gegenüber der Erlaubnisbehörde nachweisen, dass die geplante Sammlung kulturhistorisch bedeutsam ist. Ich erstelle Ihr Gutachten und berate Sie gerne auch beim Aufbau Ihrer Sammlung.

Waffenbesitzkarte für Sammler

Nach dem deutschen Waffengesetz und der Waffenverwaltungsvorschrift müssen Sammler erlaubnispflichtiger Waffen ein Bedürfnis (§ 8 WaffG) nachweisen und können die „Waffenbesitzkarte für Sammler“ nach § 17 WaffG (Sammler-WBK, Rote WBK) erlangen. Dazu sind in der Waffenverwaltungsvorschrift Regelungen getroffen:

§ 17.6.2 Die Erlaubnisbehörde stellt fest, ob der Antragsteller eine Sammlung ernsthaft und in systematischer Weise anlegen oder erweitern will, den angestrebten Sammelbereich konkretisieren und den kulturgeschichtlichen Zusammenhang der Waffen darlegen kann. Dies kann in einem persönlichen Gespräch geschehen. Die Erlaubnisbehörde kann hierzu eine sachkundige Person hinzuziehen oder mit dem Gespräch eine sachkundige Stelle oder sachkundige Person beauftragen.

In meiner Funktion als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigter kann ich Sie bei der Erlangung einer „Waffenbesitzkarte für Sammler“ beraten und begleiten.

Privatgutachten

Nach § 17.6.3 der AWaffVwV hat der Antragsteller die kulturhistorische Bedeutung seiner geplanten Sammlung nachzuweisen. Legt der Antragsteller in diesem Zusammenhang ein Privatgutachten vor, hat die Erlaubnisbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieses Gutachtens und die damit verbundene Feststellung einer entsprechenden Bedeutung der Sammlung zu entscheiden.

Ich berate Sie gerne und erstelle Ihr Privatgutachen.