Mehr erfahren

Berliner Polizeirevolver

Der Polizei des Deutsches Kaiserreiches hatten die Aufgabe, strafbare Handlungen zu untersuchen. Die Gliederung, Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung war damals bereits Angelegenheit der Länder. So war der z. B. Revolver die offizielle Kurzwaffenbewaffnung im Königreich Preußen. Obwohl Dienstwaffe durften Waffenhersteller ihre Produkte frei verkaufen, wie diese Zeitungswerbung von 1896 belegt.

Quelle: Dokument- und Bildarchiv Arne Becker
Gutachter und Sachverständiger für Waffen